Aktuelle Information vom 12.12.2025

Seit dem 01.12.2025 sind die Tonnen in Oberbodnitz und Schkölen, in denen bisher nicht zum Verzehr geeignete Teile von Wildschweinen entsorgt werden konnten (z.B. Innereien, Schwarte, Kopf, Läufe und Knochen), geschlossen.
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dieses Material kostenlos in den Tonnen am Standort des Zweckverbands Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) in Stadtroda, Kirchweg 18, sowie bei der Feuerwehr Jena, Am Anger 28, abzugeben, da diese Entsorgung vom ZVL unterstützt und finanziert wird.
Es bleibt zudem erlaubt, die beim Aufbrechen gesunder Wildschweine anfallenden Reste im Revier zu belassen, sofern keine Risiken bestehen. Auch das Vergraben ist weiterhin möglich (außer im Wasserschutzgebiet). Besteht allerdings der Verdacht auf eine Krankheit, die auf Menschen oder Tiere übertragbar ist, dürfen Innereien im Revier weder verbleiben noch vergraben werden; dies gilt für alle Wildtiere.

Bei der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest wurden im Zuständigkeitsbereich des ZVL in diesem Jahr neue Prioritäten gesetzt, da das Risiko weiterhin als hoch eingeschätzt wird und die Krankheit in mehreren Bundesländern auftritt. Aus diesem Grund werden seit Anfang 2025 in bestimmten Revieren entlang der Autobahnen A4 und A9 verpflichtende Blutuntersuchungen erlegter Wildschweine durchgeführt, während im übrigen Zuständigkeitsbereich des ZVL weiterhin die freiwilligen Blutuntersuchungen möglich bleiben.

Ab dem Jahr 2026 wird die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beim Wildschwein wegen gestiegener Kosten auf 13,00 Euro pro Probe erhöht. 

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ist die zuständige Behörde der kreisfreien Stadt Jena und des Saale-Holzland-Kreises für Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Lebensmittelüberwachung.
Kontakt:
Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Kirchweg 18, 07646 Stadtroda
Tel.: 036428 5409-840
Fax: 036428 13391
Weitere Infos hier

Übung für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Juni 2025 durchgeführt

13.02.2025: Allgemeinverfügung - Anordnung eines verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung von ASP

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL J-SH) erlässt als Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der ASP folgende Allgemeinverfügung:

Sprechzeiten

Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

Katzenschutzverordnung


Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung)

05.01.2022 Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsmat Jena-Saale-Holzland (ZVL J-SH) erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder im Saale-Holzland-Kreis, halten, diese neue Allgemeinverfügung.

Tierheim

Informationen zum Tierheim im Landkreis erhalten Sie unter www.tierheim-eisenberg.de