Aktuelle Information vom 12.12.2025
Seit dem 01.12.2025 sind die Tonnen in Oberbodnitz und Schkölen, in denen bisher nicht zum Verzehr geeignete Teile von Wildschweinen entsorgt werden konnten (z.B. Innereien, Schwarte, Kopf, Läufe und Knochen), geschlossen.
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dieses Material kostenlos in den Tonnen am Standort des Zweckverbands Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) in Stadtroda, Kirchweg 18, sowie bei der Feuerwehr Jena, Am Anger 28, abzugeben, da diese Entsorgung vom ZVL unterstützt und finanziert wird.
Es bleibt zudem erlaubt, die beim Aufbrechen gesunder Wildschweine anfallenden Reste im Revier zu belassen, sofern keine Risiken bestehen. Auch das Vergraben ist weiterhin möglich (außer im Wasserschutzgebiet). Besteht allerdings der Verdacht auf eine Krankheit, die auf Menschen oder Tiere übertragbar ist, dürfen Innereien im Revier weder verbleiben noch vergraben werden; dies gilt für alle Wildtiere.
Bei der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest wurden im Zuständigkeitsbereich des ZVL in diesem Jahr neue Prioritäten gesetzt, da das Risiko weiterhin als hoch eingeschätzt wird und die Krankheit in mehreren Bundesländern auftritt. Aus diesem Grund werden seit Anfang 2025 in bestimmten Revieren entlang der Autobahnen A4 und A9 verpflichtende Blutuntersuchungen erlegter Wildschweine durchgeführt, während im übrigen Zuständigkeitsbereich des ZVL weiterhin die freiwilligen Blutuntersuchungen möglich bleiben.
Ab dem Jahr 2026 wird die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beim Wildschwein wegen gestiegener Kosten auf 13,00 Euro pro Probe erhöht.